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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Knaul Productions, Inhaber Maximilian Knaul

Stand: November 2026

§ 1Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Knaul Productions, Inhaber Maximilian Knaul (nachfolgend „Agentur“) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunde“) über Leistungen der Videoproduktion (insbesondere Video-Testimonials sowie Website- und Erklärfilme), Fotografie, Performance-Marketing und Recruiting-Kampagnen, Social-Media-Management sowie die Erstellung von Landingpages.
  2. Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  4. Individuelle Vereinbarungen im Angebot haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2Angebot und Vertragsschluss

  1. Angebote der Agentur sind freibleibend und 30 Tage gültig, sofern im Angebot nichts anderes steht.
  2. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) annimmt oder die Agentur mit der Leistung auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden beginnt.

§ 3Leistungsumfang

  1. Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Nicht im Angebot genannte Leistungen sind gesondert zu vergüten.
  2. Die Agentur ist bei der kreativen und technischen Umsetzung (z. B. Bildgestaltung, Schnitt, Musik, Kameratechnik) im Rahmen des Angebots frei, soweit nichts anderes vereinbart ist.
  3. Die Agentur darf zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (z. B. Kameraleute, Cutter, Entwickler) einsetzen. Sie bleibt dem Kunden gegenüber für die Leistung verantwortlich.
  4. Rohmaterial und offene Projektdateien gehören nicht zum Leistungsumfang und werden nur nach gesonderter Vereinbarung herausgegeben.

§ 4Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde stellt alle für die Leistung nötigen Informationen, Inhalte, Logos, Zugänge und Freigaben rechtzeitig und vollständig bereit.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass die Drehorte am Drehtag zugänglich sind und die vereinbarten Personen zur Verfügung stehen.
  3. Für alle vom Kunden gelieferten Inhalte (Texte, Bilder, Logos, Musik) versichert der Kunde, dass er über die nötigen Rechte verfügt, und stellt die Agentur von Ansprüchen Dritter frei.
  4. Verzögerungen, die auf fehlende oder verspätete Mitwirkung des Kunden zurückgehen, verlängern vereinbarte Fristen entsprechend. Dadurch entstehender Mehraufwand kann gesondert berechnet werden.

§ 5Drehtermine, Verschiebung und Ausfall

  1. Drehtermine werden verbindlich vereinbart.
  2. Der Kunde kann einen Drehtermin bis 7 Tage vorher einmalig kostenfrei verschieben.
  3. Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Kunden mit kürzerer Frist kann die Agentur bereits entstandene Kosten (z. B. Reise, gebuchtes Personal, Equipment) sowie eine Ausfallpauschale von 50 % des Honorars für den Drehtag berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
  4. Kann ein Termin wegen Krankheit, höherer Gewalt oder anderer von der Agentur nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden, wird zeitnah ein Ersatztermin vereinbart. Weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

§ 6Korrekturen und Abnahme

  1. Im Honorar sind zwei Korrekturschleifen pro Video bzw. pro Landingpage enthalten. Weitere Korrekturen oder grundlegende Änderungen der Vorgaben werden nach Aufwand berechnet.
  2. Der Kunde prüft gelieferte Entwürfe zeitnah und gibt Korrekturwünsche gesammelt in Textform weiter.
  3. Meldet sich der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung mit Korrekturwünschen, gilt die Leistung als abgenommen. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Leistung veröffentlicht oder nutzt.

§ 7Nutzungsrechte

  1. Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die gelieferten Videos und Fotos für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere auf der eigenen Website, in sozialen Netzwerken und in Werbeanzeigen.
  2. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte oder eine Bearbeitung der Werke durch Dritte bedarf der Zustimmung der Agentur.
  3. Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben alle Rechte bei der Agentur.
  4. Für lizenzierte Musik, Schriften oder Stockmaterial gelten zusätzlich die Lizenzbedingungen der jeweiligen Anbieter. Die Agentur informiert den Kunden über wesentliche Einschränkungen.

§ 8Einwilligung der gefilmten Personen

  1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und sonstigen Personen, die auf Wunsch des Kunden gefilmt oder fotografiert werden, vorab wirksam in die Aufnahme und Veröffentlichung eingewilligt haben.
  2. Die Agentur stellt dem Kunden auf Wunsch eine Vorlage für eine Einwilligungserklärung zur Verfügung.
  3. Widerruft eine Person ihre Einwilligung, entfernt die Agentur die betroffenen Aufnahmen auf Wunsch des Kunden gegen gesonderte Vergütung nach Aufwand aus dem Material.
  4. Der Kunde stellt die Agentur von Ansprüchen frei, die auf einer fehlenden oder unwirksamen Einwilligung beruhen.

§ 9Referenznutzung

  1. Die Agentur darf die erstellten Videos und Fotos sowie den Namen und das Logo des Kunden als Referenz auf ihrer Website, in sozialen Netzwerken und in Präsentationen verwenden.
  2. Der Kunde kann dem jederzeit in Textform widersprechen.

§ 10Kampagnen und Werbebudget

  1. Bei Performance-Marketing-, Recruiting- und Social-Media-Leistungen übernimmt die Agentur Konzeption, Einrichtung und – sofern vereinbart – laufende Betreuung. Umfang und Frequenz (z. B. Anzahl der Beiträge pro Monat) ergeben sich aus dem Angebot. Der Kunde bleibt Inhaber seiner Werbe- und Social-Media-Konten und räumt der Agentur die nötigen Zugänge ein.
  2. Das Werbebudget für Anzeigen auf Plattformen wie Meta, Google oder TikTok ist nicht im Honorar enthalten. Es wird vom Kunden direkt an die Plattform gezahlt oder gesondert abgerechnet.
  3. Für Ausfälle, Sperrungen, Richtlinienänderungen oder Algorithmus-Änderungen der Plattformen ist die Agentur nicht verantwortlich.
  4. Die Agentur schuldet eine fachgerechte Umsetzung der Kampagne, aber keinen bestimmten Erfolg (z. B. eine Anzahl an Bewerbungen oder Einstellungen), sofern nicht ausdrücklich eine Garantie nach § 11 vereinbart ist.

§ 11Besetzungsgarantie

  1. Ist im Angebot eine Besetzungsgarantie vereinbart, gelten die dort genannten Bedingungen.
  2. Die Garantie umfasst die kostenfreie Fortführung der Agenturleistungen. Das Werbebudget trägt weiterhin der Kunde.
  3. Die Garantie setzt voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere eingehende Bewerbungen zeitnah bearbeitet und mit Bewerbern Kontakt aufnimmt.

§ 12Vergütung und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Reisekosten außerhalb von Osnabrück (50 km Umkreis) werden gesondert berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen.
  4. Die Agentur ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine Anzahlung bis zur Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus dem Angebot. Die Agentur beginnt mit der Leistung erst nach Eingang der Anzahlung.
  5. Bei Zahlungsverzug kann die Agentur weitere Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückhalten.

§ 13Haftung

  1. Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Agentur nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Die Agentur haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, die der Kunde vorgibt oder freigibt, insbesondere nicht für wettbewerbs-, berufs- oder heilmittelwerberechtliche Aspekte.
  4. Die Agentur speichert das Projektmaterial nach Abschluss für 6 Monate. Eine darüber hinausgehende Archivierung ist nicht geschuldet.

§ 14Laufzeit und Kündigung

  1. Einmalige Leistungen (z. B. Drehtag, Landingpage) enden mit ihrer Erbringung.
  2. Für laufende Leistungen (z. B. Kampagnenbetreuung, Social-Media-Management) gilt die im Angebot vereinbarte Laufzeit. Ist keine Laufzeit vereinbart, kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
  3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 15Vertraulichkeit und Datenschutz

  1. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich.
  2. Soweit die Agentur im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeitet, insbesondere Bewerberdaten über eine Landingpage, schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 16Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Gerichtsstand ist Osnabrück, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.